Die Windkraft war in den letzten 10 Jahren das mit Abstand größte Konfliktthema in unserer Gemeinde. Dies führte zur Entstehung einer Bürgerinitiative und schließlich zur Gründung und den Wahlerfolgen unserer Wählergemeinschaft. Dabei haben wir nie die Windkraft in unserer Gemeinde abgelehnt, sondern immer für einen maßvollen Ausbau geworben, der Mensch und Natur respektiert und nicht nur die Interessen der Betreiber. Umso erfreulicher ist es, dass der erbitterte Streit um das Repowering südwestlich von Gosdorf durch unseren Einsatz endlich beendet und eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden werden konnte. Über den erreichten Kompromiss werden wir Sie weiter unten im Detail informieren. Aber auch in den anderen Regionen im Bereich unserer Gemeinde gibt es eine Fülle von neuen Planungen, die wir transparent machen wollen. Sie haben bei diesem Thema ein Anrecht darauf zu erfahren, was in Ihrer direkten Nachbarschaft passieren soll.
Wir haben in den Jahren 2017, 2018 und 2020 schon sehr gut besuchte Informationsveranstaltungen zur laufenden Regionalplanung durchgeführt. Auch in der Einwohnerversammlung im Herbst 2022 haben wir sie über den Kompromiss in Gosdorf informiert. Außerdem wurden in den letzten beiden Sitzungen des Bauausschusses die neuen Windkraft-Planungen zweier Firmen vorgestellt. Da viele von Ihnen nicht an diesen Veranstaltungen teilgenommen haben oder teilnehmen konnten, erhalten Sie auf diesem Wege alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst. Erstmalig können wir Ihnen dazu auch eine Karte präsentieren, die alle Planungen in ihrer Gesamtheit zeigt. Beim Vergleich mit der aktuellen Situation ist leider festzustellen, dass die uns versprochene Entlastung des Repowerings durch deutlich weniger Anlagen nicht in der gesamten Gemeinde erreicht wird, denn die Anlagenzahl wird in etwa gleich bleiben. Dafür wird es aber Verbesserungen bei den Abständen geben.
Regionalplanung: Riepsdorf wird massiv benachteiligt
Ende 2020 hat die Landesregierung nach 5 Jahren Planungsphase die Regionalplanung mit den neuen Wind- Vorranggebieten beschlossen. In der Karte unten zur aktuellen Situation im April 2023 finden Sie die genaue Lage dieser Gebiete. Unsere Wählergemeinschaft und auch die Gemeindevertretung hat sich dabei intensiv durch Stellungnahmen beteiligt. Leider wurden unsere guten fachlichen Argumente von der Landesplanung nahezu völlig ignoriert. Lediglich eine geringfügige Verkleinerung des Gebietes südlich von Altratjensdorf konnte erreicht werden. Insgesamt wird unsere Gemeinde durch die neue Planung massiv benachteiligt. Mit 169 ha Vorranggebieten sind 7,6 % der Gemeindefläche für Vorranggebiete vorgesehen. Damit liegen wir weit über dem Landesdurchschnitt von 2 % und sind nach Göhl die Gemeinde mit dem zweithöchsten Flächenanteil für Windkraft in Ostholstein.
Betrachtet man zusätzlich die Umzingelung der Wohngebiete durch die Vorrangflächen und deren Abstände zu den Wohnhäusern, ist Riepsdorf die mit Abstand am stärksten belastete Gemeinde im ganzen Kreis Ostholstein. Besonders inakzeptabel ist für uns die Ausweisung eines relativ kleinen neuen Gebietes südlich Altratjensdorf und Thomsdorf, obwohl beide Fraktionen der Gemeindevertretung diese Fläche eindeutig und gut begründet abgelehnt hatten. Für einen geringen Zusatznutzen wird hier die Natur einer bisher unberührten Region stark entwertet und der Umzingelungseffekt für die Ortsteile Gosdorf und Riepsdorf noch weiter erhöht. Dieses von der Landesplanung als Repoweringfläche bezeichnete Gebiet (für eine neue Anlage müssen in der Region zwei Altanlagen abgebaut werden) wird ihren Zweck der Entlastung auch nicht erfüllen können, da für den Abbau gar nicht genügend Altanlagen zur Verfügung stehen (siehe weiter unten).
Innerhalb der ausgewiesenen Wind-Vorranggebiete hat die Gemeinde leider nur noch geringe Einflussmöglichkeiten. Die Planungshoheit der Gemeinde beschränkt sich hier auf Festlegungen zu Höhenbegrenzungen und gewissen Spielräumen bei der Standortwahl. Das kann die Gemeinde im Rahmen von Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen regeln. Erfolgt dies nicht, können die Betreiber dort alles bauen, sofern es den Abstandsvorgaben der Regionalplanung entspricht.
Bereits nach Verabschiedung der Regionalpläne und der Nichtberücksichtigung der meisten Stellungnahmen hatten wir vermutet, dass die Pläne wie schon 2015 wieder vor Gericht landen und dort scheitern werden. Es gab dann landesweit über 50 Klagen. Die allermeisten stammen allerdings von Investoren, die weitere Flächen bekommen wollten. Und tatsächlich hat das OVG Schleswig vor gut 3 Wochen am 22. März die Pläne für den Planungsraum 1 (für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg) für rechtswidrig und damit für ungültig erklärt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieses auch für unseren Planungsraum geschehen wird. Damit würde die Windkraft-Planung zunächst wieder komplett in den Entscheidungsbereich der Gemeinden gehen.
Die Landesregierung hat aber schon angekündigt, eine neue Regionalplanung Wind zu starten, um noch mehr Flächen für die Windindustrie verfügbar zu machen. Der grüne Umweltminister fordert sogar einen Flächenanteil von 3 % in Schleswig-Holstein, d.h. 50 % mehr als aktuell schon ausgewiesen. Wir werden das aufmerksam verfolgen und uns entschieden gegen weitere Flächen in unserer Gemeinde aussprechen. Wir finden, dass unsere Gemeinde schon mehr als genug zur Energiewende beiträgt.
Großkonflikt in Gosdorf nach über 10 Jahren endlich gelöst
Nach erbitterten Auseinandersetzungen um das Windkraft-Repowering südwestlich von Gosdorf mit mehreren Gerichtsverfahren, Anfeindungen und einer erkennbaren Spaltung in der Gemeinde konnte der Konflikt im letzten Jahr endlich gelöst werden. Nach der neuen Regionalplanung 2020 lagen die durch Vorbescheid bereits vorgenehmigten 150 m hohen Anlagen teilweise außerhalb der neuen Vorranggebiete. Außerdem war der Bebauungsplan der Gemeinde vom Gericht für ungültig erklärt worden. Da der 2013 geplante Anlagentyp inzwischen veraltet war, musste von Betreibern und Gemeinde neu geplant werden. Hierfür war die Zustimmung unserer Fraktion erforderlich, so dass es endlich zu echten Verhandlungen über die neuen Anlagen kommen konnte.
Durch unser in den letzten Jahren erworbenes Fachwissen konnten diese unter unserer Federführung auf Augenhöhe geführt werden. Nach anfangs schwierigen, aber konstruktiven Gesprächen mit der Betreiberseite konnte schließlich nach insgesamt 7 Verhandlungsrunden der Knoten durchschlagen und ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss gefunden werden. Für uns war es dabei wichtig, dass es für die Anwohnerinnen und Anwohner keine höhere Belastung als mit den aktuellen Anlagen geben wird. Erreicht wurde das durch deutlich höhere Abstände der Anlagen zur Wohnbebauung und durch eine deutlich geringere Anlagenzahl. Die Betreibergesellschaft Gosdorfer Windenergie GmbH hat dabei auf eine Anlage in erster Reihe verzichtet, kann die Anlagen dafür aber bis zu 180 m Höhe bauen. Insgesamt werden 9, zum Teil dicht am Ort stehende Altanlagen abgebaut und durch 4 Anlagen mit je 6 MW Leistung, 105 m Nabenhöhe und 150 m Rotordurchmesser ersetzt, eine davon durch die Firma RWE Mistral. Die genauen Standorte der geplanten Anlagen können Sie der Übersichtskarte auf der nächsten Seite entnehmen, die auch alle weiteren Planungen in unserer Region zeigt
Die Anlagen werden auch kein nächtliches Dauer-Rotlichtblinken mehr haben, da alle Anlagen nach neuen Bundesgesetzen bis Ende 2023 mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet werden müssen. Durch die deutliche Erhöhung der Abstände zur Wohnbebauung im Vergleich zu den 2013 geplanten Anlagen auf mindesten 900 m wird der visuelle Eindruck aus Gosdorf in der Summe nicht höher sein, als es derzeit mit den Bestandsanlagen der Fall ist. Die Wirkung der größeren Rotoren wird durch die langsamere Drehung auch noch abgeschwächt.
Die Lärmbelastung wird sich sogar deutlich verringern im Vergleich zum aktuellen Bestand. Auch werden die derzeit noch deutlich störenden Fauch-Geräusche beim Durchgang der Flügel am Mast der Vergangenheit angehören. Die Belastung durch Schattenschlag wird sich durch vorgeschriebene Abschaltungen nicht wesentlich erhöhen. Durch die Anordnung der Anlagen ist auf Grömitzer Gebiet nur noch eine weitere Anlage in vorderer Reihe möglich.
Natürlich gibt es weiterhin auch Nachteile, die wir nicht verschweigen wollen. Zumindest eine Anlage im Abstand unter 1000 m wird sehr dominant wirken. Außerdem wird das einzige Naherholungsgebiet für Gosdorf im Poggenpohler Weg stärker beeinträchtigt. Und im direkten Umfeld werden diese riesigen Industrieanlagen negative Auswirkungen auf die Natur, insbesondere Vögel und Fledermäuse haben.
Dennoch halten wir diesen Kompromiss mit den Auswirkungen für die Menschen für vertretbar. Wir haben jetzt die Chance, diesen mehr als 10 Jahre andauernden Konflikt endlich zu befrieden. Durch unsere Beharrlichkeit konnten wir deutlich stärkere geplante Belastungen und ein jahrelanges nächtliches Rotlichtblinken verhindern.
Ende letzten Jahres hat durch die erste Auslegung der Unterlagen der Änderung des Bebauungs- und Flächennutzungsplans eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. In Kürze wird nun die zweite öffentliche Auslegung erfolgen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich die Unterlagen selbst noch einmal anzuschauen (z.B. auf der Webseite des Amtes Lensahn) und teilen Sie der Gemeinde ihre Anregungen dazu mit, damit sie ggfs. noch berücksichtigt werden können. Eine Fertigstellung der Anlagen könnte dann bis 2024/2025 erfolgen.
Koselau: Noch mehr Anlagen?
2021 sind die vier 150 m hohen Anlagen südlich von Koselau in Betrieb gegangen. Diese gehörten zu den ersten in unserer Region, die mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet wurden. Sie blinken daher nachts nur noch ganz selten rot, wenn sich ein Flugobjekt nähert oder es eine sonstige Störung gibt. Es wurde bei der Planung versprochen, dass mit den neuen Anlagen diese Vorrangfläche ausgeschöpft sei. Inzwischen gibt es aber Überlegungen von der Betreibergesellschaft, dort drei zusätzliche Anlagen aufzustellen, davon zwei mit 150 m und eine mit 178 m Höhe. Zwei der Anlagen sollen dabei mit nur 450 m Abstand noch deutlich näher an Wohnhäuser heranrücken. Wir halten das für nicht akzeptabel und befürchten, dass damit ein eigentlich befriedeter Konflikt wieder ausbrechen könnte. Vorstellbar wäre für uns allenfalls eine weitere Anlage ganz im Westen des Vorranggebiets, bei der ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden kann. Für eine weitere Anlage müssten nach unserer Ansicht wirklich alle betroffenen Anwohner zustimmen. Wir halten eine derart enge Bebauung auch für energiewirtschaftlich unsinnig, da sich die Anlagen gegenseitig den Wind wegnehmen würden. Dass die Steuerzahler diese Ineffizienz durch höhere EEG-Vergütungen für die Betreiber wieder kompensieren würden, macht es nicht besser. Auch die Betreiber sollten wissen, dass maximaler Profit nicht der richtige Weg sein kann, wenn dagegen das Wiederaufflammen eines schon befriedeten Konflikts steht
Südlich von Altratjensdorf und Thomsdorf: Planung in einer bisher unberührten Region
In der Sitzung des Bauausschusses im September 2022 hat die Firma Trave Erneuerbare Energien aus Lübeck ihre Pläne vorgestellt, die Repoweringfläche südlich von Altratjensdorf und östlich von Morest mit drei neuen Windkraftanlagen zu bebauen. Dabei sollen die Anlagen mit 150, 180 und 200 m alle unterschiedliche Höhen aufweisen und zwischen 1200 bzw. 1500 m von den Ortsteilen Thomsdorf und Altratjensdorf entfernt stehen. Ziel von Trave EE ist es, wegen der Abstandsvorgaben des Landes den maximal möglichen Ertrag aus dieser Fläche zu ziehen. Da es offenbar keine sechs Anlagen in der Region gibt, die wie von der Landesplanung gefordert gleichzeitig abgebaut werden können, versucht Trave EE hier eine Ausnahmegenehmigung zu erreichen.
Ohne einen entsprechenden Abbau von Altanlagen lehnen wir eine Neubebauung auf dieser Fläche aber strikt ab. Es wäre sonst ein eklatanter Bruch des Versprechens der Landesregierung, durch diese Repoweringfläche unsere Region an anderer Stelle zu entlasten. Darüber hinaus sollte diese für die Natur und Landschaft wertvolle Fläche nur mit einheitlich hohen Anlagen bebaut werden und die zukünftig in der Gemeinde vorkommende Maximalhöhe von 180 m nicht überschreiten.
Wir finden es sehr befremdlich, dass Trave EE beim Landesamt für Umwelt bereits Genehmigungsanträge eingereicht hat, ohne die Gemeinde davon in Kenntnis zu setzen. So wird Vertrauen verspielt und es entstehen vermeidbare Probleme, wie die Vergangenheit schmerzhaft gezeigt hat. Im Rahmen einer neuen Regionalplanung werden wir alles versuchen, dass diese Fläche als Vorranggebiet wieder verschwindet.
Westlich vom Ortsteil Riepsdorf: Auch hier 180m hohe Anlagen geplant
In der Sitzung des Bauausschusses am 21. Februar hat die Firma Denker & Wulf aus Sehestedt ihre Planungen zum Repowering im Bereich Kesselberg westlich des Ortsteils Riepsdorf vorgestellt. Geplant sind dort 4 neue Anlagen mit 180 m Gesamthöhe und ca. 150 m Rotordurchmesser, davon eine unmittelbar südlich der Gemeindegrenze auf Grömitzer Gebiet (Rüting). Dafür sollen dort 6 Altanlagen mit 100 m Höhe abgebaut werden. Eine wirkliche Entlastung für unsere Gemeinde findet somit durch das Repowering nicht statt. Zumindest würden die neuen Anlagen zwischen 1100 bis 1300 m von der Wohnbebauung in Riespdorf entfernt sein – aber sie sind dafür auch fast doppelt so hoch. Wir werden die weitere Planung dort kritisch begleiten und auf weitere Entlastungen durch Abbau von zusätzlichen Altanlagen drängen.
Nachbargemeinden: Was dort geplant ist
Etwa 600 m südöstlich unserer Gemeindegrenze und 1400 - 1800 m von Wohnhäusern in Thomsdorf entfernt plant die österreichische Firma WEB Windenergie AG in Grube seit etwa 5 Jahren drei Anlagen mit jeweils 150 m Gesamthöhe (Nabenhöhe 82 m, Rotordurchmesser 136 m) und 4,2 MW Leistung. Da es wohl immer noch keine laufenden Genehmigungsanträge gibt, ist damit zu rechnen, dass sich der Anlagentyp noch einmal vergrößert. Unsere Gemeinde hat hier keinen Einfluss auf die weiteren Planungen.
Südlich des Ortsteils Gosdorf ist auf dem Gebiet der Gemeinde Grömitz geplant, drei Bestandanlagen durch drei neue Anlagen mit bis zu 180 m Gesamthöhe zu ersetzen. Die genauen Anlagentypen stehen noch nicht fest. Zwei Neuanlagen sind dabei von der Firma RWE Mistral geplant, eine weitere von Denker & Wulf. Letztere soll sehr nah an unserer Gemeindegrenze stehen. Eine Forderung, dass die Flügel dieser Anlage in unser Gemeindegebiet herüberragen sollen, hat unsere Gemeindevertretung aus guten Gründen parteiübergreifend abgelehnt.
Nördlich des Oldenburger Grabens und etwa 1800 m von unserer Gemeindegrenze entfernt sind auf dem Gebiet der Gemeinden Göhl und Grube acht 200 m hohe Anlagen genehmigt (mit je 5,6 MW Leistung, 119 m Nabenhöhe und 162 m Rotordurchmesser), deren Fertigstellung wohl im Laufe des Jahres erfolgen wird. Sie werden die bisherigen Anlagen dort ersetzen. Auch wenn diese Anlagen etwa 4 km von Wohnhäusern unserer Gemeinde entfernt sind, werden sie zum Effekt der Gesamtumzingelung von Riepsdorf beitragen.
Alte Bestandsanlagen: Werden auch nach 20 Jahren noch nicht abgebaut
Auch nach der Realisierung aller Neuanlagen wird es weiterhin bis zu 18 Altanlagen in unserer Region geben. Obwohl diese nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung herausgefallen sind, lohnt sich meist deren Weiterbetrieb, da die zu erzielenden Preise an der Strombörse aktuell noch deutlich höher als die Betriebskosten liegen. Ein Repowering dieser Anlagen ist derzeit nicht möglich, da diese außerhalb der Wind-Vorranggebiete liegen. Das könnte sich aber im Rahmen einer erforderlichen Neuaufstellung der Regionalpläne zukünftig ändern. Auch die Bundesgesetzgebung tendiert in die Richtung, Repowering überall zuzulassen, egal wie dicht diese Anlagen zu Wohngebäuden stehen. Wir halten dieses Vorgehen für unzumutbar und hoffen, dass die Landesregierung in Kiel bei ihrem Wahlversprechen bleibt, die geltenden Abstandsregeln nicht zu verändern.
Windkraft-Einnahmen der Gemeinde: Alle sollen provitieren
Nach einer neuen Regelung gibt es bei der Bemessung der Gewerbesteuer eine geänderte Aufteilung zwischen der Standortgemeinde der Windkraftanlagen und der Gemeinde mit dem Sitz des Unternehmens, das die Anlagen betreibt. Zukünftig verbleiben 90 % der Gewerbesteuer in den Standortgemeinden (sofern die Anlagen tatsächlich Gewinne erzielen und nicht steuerlich „heruntergerechnet“ werden). Nur 10 % fließen in auswärtige Kommunen ab. Durch die größeren Anlagen werden sich die Gewerbesteuereinnahmen für unsere Gemeinde vermutlich weiter erhöhen, allerdings bleibt davon letztlich nur ein Drittel, da sich dadurch auch die von der Gemeinde zu zahlenden Umlagen an Kreis und Amt entsprechend erhöhen. Eine zusätzliche und sichere Einnahme für unsere Gemeinde ergibt sich aber durch eine aktuelle Änderung im EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Die Betreiber können nun 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die im Bereich der Anlagen liegenden Gemeinden zahlen. Pro Anlage können dabei jährlich 15.000 bis 20.000 € anfallen. Das Geld bekommt aber nicht nur die Standortgemeinde, sondern es wird ein Kreis mit 2500 m Abstand um jede Anlage gezogen. Entsprechend ihrem Flächenanteil innerhalb dieses Kreises wird das Geld zwischen allen Gemeinden aufgeteilt, die in diesem 2500 m Radius liegen.
Diese Zahlungen sind ab 2023 auch für ältere Bestandsanlagen vorgesehen und bisher noch freiwillig. Da die Betreiber der Anlagen dieses Geld aber zu 100 % durch einen Aufschlag auf die EEG-Vergütung erstattet bekommen, ist davon auszugehen, dass die Gelder auch in den Gemeinden ankommen werden. Es handelt sich dabei also nicht um ein freundliches Entgegenkommen der Betreiber, sondern die Kosten werden letztlich von allen Steuerzahlern getragen. Es ist das Ziel der Bundesregierung, mit diesen Zahlungen die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen.
Auch wenn man über diesen Ansatz geteilter Meinung sein kann, wird unsere Gemeinde erheblich von den Zahlungen profitieren, die 1:1 im Haushalt verbleiben und nicht mit anderen Umlagen verrechnet werden. Für uns ist klar, dass diese zusätzlichen Einnahmen nicht im Haushalt oder in den Rücklagen der Gemeinde versickern dürfen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sollten davon durch Projekte des Gemeinwohls unmittelbar profitieren, denn sie tragen auch die nicht zu übersehenden Nachteile dieser Art der Energieerzeugung. Der Bau eines neuen Bürgerzentrums wäre dafür eine gute Möglichkeit, diese Gelder in die Dorfgemeinschaften zu investieren.